Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann für die Dauer von einer Woche
von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025
im Pfarrbüro Altenhundem, Sandstr. 9, 57368 Lennestadt
zu den Öffnungszeiten
von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.