01.08.2025

Gremienwahlen am 09./10.11.2025 Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann für die Dauer von einer Woche

von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025

im Pfarrbüro Altenhundem, Sandstr. 9, 57368 Lennestadt

zu den Öffnungszeiten

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.